Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 17:00

Adresse

Volksgartenstraße 85-89
D-41065 Mönchengladbach

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen )

Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Behördliche Genehmigung

Die Bejob GmbH besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Düsseldorf- Nordrhein-Westfalen.

 

2. Rechtstellung von Bejob GmbH Mitarbeitern

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) wird kein Vertragsverhältnis zwischen der Bejob GmbH – Mitarbeitern und Kunde begründet. Die Bejob GmbH Mitarbeiter unterliegen beim Einsatz im Kundenbetrieb den Arbeitsanweisungen des Kunden im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Änderungen hinsichtlich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der Bejob GmbH und dem Kunden vereinbart werden.

Die Bejob GmbH und der überlassene Bejob GmbH-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen und Geheimhaltungswürdigen Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren, verpflichtet.

 

 3. Auswahl der Bejob GmbH – Mitarbeiter

Die Bejob GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Bejob GmbH-Mitarbeiter zur Verfügung. Zu diesem Zweck stellt der Kunde mit der Personalanforderung ein detailliertes Anforderungsprofil zur Verfügung. Die Bejob GmbH haftet für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.

Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitere Ansprüche haftet die Bejob GmbH nicht. Sämtliche Beanstandungen sind der Bejob GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Feststellung, dass die Qualifikation eines überlassenen Mitarbeiters für die bei der Anforderung genannte Tätigkeit nicht ausreicht. Eventuelle Beanstandungen in Bezug auf die Eignung des überlassenen Mitarbeiters sind der Bejob GmbH umgehend zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme werden bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet.

Zeigt der Kunde Mängel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebenden Ansprüche ausgeschlossen. Die Bejob GmbH ist berechtigt, seine Mitarbeiter jederzeit abzurufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen.

 

 4. Einsatz der Bejob GmbH-Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Bejob GmbH – Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten einzusetzen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, an Bejob GmbH – Mitarbeiter keine Geldbeträge, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse auszuzahlen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Bejob GmbH – Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen.

Der Auftraggeber stellt die Bejob GmbH insoweit ausdrücklich von seinen Ansprüchen frei. Hinsichtlich der Arbeitszeit und Pauseneinteilung haben unsere Mitarbeiter die geltende Regelung des Auftraggebers einzuhalten.

 

 5. Allgemeine Pflichten von Bejob GmbH

Die Bejob GmbH verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere sämtliche Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

Für die Bejob GmbH-Mitarbeiter finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen abgesichert.

 

 6. Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, beim Einsatz von Bejob GmbH – Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) einzuhalten. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen.

Der Kunde macht die Bejob GmbH-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.

Der Auftraggeber gestattet der Bejob GmbH, nach vorheriger Absprache, den Zutritt zum Tätigkeitsort der Bejob GmbH-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der sicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.

Bei einem Arbeitsunfall von den Bejob GmbH – Mitarbeitern ist die Bejob GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Der Kunde sendet den von Bejob GmbH zu Beginn jeder Überlassung eines Mitarbeiters übersandten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschrieben an Bejob GmbH zurück.

 

 7. Abrechnung

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder nach Beendigung des Auftrages vom Bejob GmbH Mitarbeiter vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen und ihm auszuhändigen. Können Tätigkeitsnachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, so sind die Bejob GmbH – Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.

Die regelmäßige Arbeitszeit der Bejob GmbH – Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet. Diese entsprechen den zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und der DGBTarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der bestätigten Tätigkeitsnachweise erstellt und sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Die Bejob GmbH ist berechtigt, vom Ersten des dem Zahlungsverzug folgenden Monats an – ohne Mahnung – Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Weitergehende Ansprüche gemäß § 286 BGB bleiben unberührt.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Bejob GmbH. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Sofern vom Kunden das Ende der Arbeitnehmerüberlassung nicht bereits bei der Auftragserteilung festgelegt wurde, können die Bejob GmbH – Mitarbeiter vom Kunden innerhalb der ersten 5 Arbeitstage mit einer Frist von 2 Arbeitstagen und nach diesem Zeitraum mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende freigestellt werden.

 

 8. Beanstandungen

Sämtliche Beanstandungen – soweit sie nicht durch Punkt 3 der AGB geregelt sind – teilt der Kunde unverzüglich schriftlich der Bejob GmbH mit. Werden Mängel nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Entstehen gemeldet, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

 

 9. Ausfall von Bejob GmbH-Mitarbeitern / Höhere Gewalt

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z. B. innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der Bejob GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich die Bejob GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt das Schadensrisiko beim Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fällen ausgeschlossen.

 

10. Übernahme / Vermittlung

Kommt während der Überlassung eines Bejob GmbH Mitarbeiters an einen Kunden ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden zustande, so gilt dies als Vermittlung. Dies gilt auch, sofern nach der Überlassung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und der Überlassungszeitraum plus der Zeitraum bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses innerhalb der nachstehenden Zeiträume liegt.

Wird ein Bewerber dem Kunden für die Arbeitnehmerüberlassung vorgeschlagen und stellt der Kunde den Bewerber – ohne Arbeitnehmerüberlassung – direkt ein, gilt dies als Vermittlung im Sinne dieser AGB und es wird der 200fache Verrechnungssatz fällig. Als Vermittlung im Sinne dieser AGB gilt auch, wenn der Kunde einen Bewerber – ohne Arbeitnehmerüberlassung – nach einem Vorschlag innerhalb der nachstehenden Zeiträume einstellt. Für diese Vermittlung erhält die Bejob GmbH ein Honorar gemäß nachstehender Staffelung:

▪ Dauer über 18 Monate kostenfrei

▪ Dauer unter 18 Monate zwei Bruttomonatsgehälter

Als Verrechnungssatz gilt für Abs. 1 der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Satz für eine normale Arbeitsstunde, für Abs. 2 der Verrechnungssatz des Angebotes, welches zum Vorschlag führte (zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.).

Sofern der Kunde aktiv am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Dritten mitwirkt, gilt die vorgenannte Regelung analog.

 

 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Bejob GmbH. Als Gerichtsstand wird Mönchengladbach vereinbart.

 

 12. Anpassungsklausel

Die Bejob GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. Die Bejob GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn Umstände die Bejob GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

 

 13. Behandlung von Daten

Der/Die Bewerber/in stimmt durch Übermittlung der Bewerbungsunterlagen der Weitergabe von Daten zum Zwecke der erfolgreichen Arbeitsvermittlung an Kunden und/oder Kooperationspartner der Bejob GmbH zu.

 

 14. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bedingungen eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht dem ursprünglichen Gewollten möglichst nahe kommt.

Mit der Erteilung des Auftrages an die Bejob GmbH erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als allein maßgebend für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und der Bejob GmbH an.

 

Stand: Februar 2021

 

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